Info | Offizielle Bekanntmachung zur kommenden Presbyteriumswahl: Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Unsere Kirche lebt davon, dass es einen fließenden Übergang von Teilnehmenden zu Gestaltenden gibt. Auch unsere Gemeinde wird nicht nach eigenem Gutdünken von den Pfarrpersonen geleitet, sie sind wie unsere Küster, Hausmeister, Kirchenmusiker und all die anderen Angestellte der Gemeinde. Die wichtigen Entscheidungen werden von Gemeindegliedern getroffen, die aus der Gemeinde zur Leitung gewählt werden. Dieses Gremium nennt sich Presbyterium. Nun steht im kommenden Jahr eine Presbyteriumswahl an, die neben der Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung auch die Chance bietet, ein offizielles Wahlverfahren mit zu gestalten und so die Gemeinde mit zu prägen. Da es sich um einen wichtigen Rechtsakt handelt, müssen einige formale Schritte eingehalten werden. Ein wesentlicher Schritt ist die öffentliche Unterrichtung zum Beginn des Wahlverfahrens. Diese findet sich im Folgenden:

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 14 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist ein/e beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gottesdienst der Friedenskirche (Mülheim), im Gottesdienst der Kreuzkirche (Buchheim) sowie im Gemeindebüro Mülheim (Wallstr. 93, 51063 Mülheim) zu den bekannten Öffnungszeiten. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde (Wallstr. 93, 51063 Mülheim) abgegeben werden.

Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 2 Wahlbezirke eingeteilt.

Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

Wahlbezirk 1              Mülheim, 7 Presbyterinnen oder Presbyter
Wahlbezirk 2              Buchforst – Buchheim, 7 Presbyterinnen oder Presbyter

Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Damit kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten aller Wahlbezirke wählen.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann festgelegt werden, dass die wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde nur in ihrem Wahlbezirk Stimmrecht haben.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

  • Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
  • zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
  • am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro Mülheim (Wallstr. 93, 51063 Köln) und im Gemeindebüro Buchheim (Dellbrücker Str. 54, 51067 Köln) ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.